Kurz gesagt: In einen Küchenkaufvertrag gehören der Endpreis inklusive Lieferung und Montage, eine vollständige Liste aller Schränke und Geräte mit Modellbezeichnung, ein verbindlicher Liefertermin, die Höhe der Anzahlung und die Bedingungen für die Restzahlung. Was nicht im Vertrag steht, ist später kaum durchzusetzen. Mündliche Zusagen solltest du deshalb immer schriftlich ergänzen lassen.
Checkliste: Was muss im Küchenkaufvertrag stehen?
| Punkt | Was genau drinstehen sollte |
|---|---|
| Endpreis | Gesamtpreis inklusive Lieferung, Montage und Mehrwertsteuer |
| Planung | Grundriss und Ansichten als Anlage, mit Maßen |
| Schränke und Fronten | Hersteller, Programm, Frontfarbe, Korpusfarbe, Griffe |
| Arbeitsplatte | Material, Stärke, Dekor, Kantenausführung |
| Geräte | Marke und genaue Modellbezeichnung jedes Geräts |
| Spüle und Armatur | Modell, Material, Einbauart |
| Liefertermin | verbindliches Datum oder Kalenderwoche |
| Montageumfang | was enthalten ist, etwa Anschluss von Wasser und Geräten, Ausschnitte, Wandabschlussleisten |
| Anzahlung und Restzahlung | Höhe der Anzahlung, Restzahlung nach mangelfreier Montage |
| Vorbehalte | zum Beispiel vorbehaltlich Finanzierung oder Aufmaß |
| Entsorgung | ob Verpackung und alte Küche mitgenommen werden |
Was ist nicht im Montagepreis enthalten?
Viele Streitigkeiten nach dem Küchenkauf entstehen bei der Montage. Typische Arbeiten, die nicht automatisch enthalten sind:
- Elektroarbeiten: neue Steckdosen, Leitungen oder der Starkstromanschluss, falls er erst gelegt werden muss
- Wasserinstallation: das Versetzen von Wasser- und Abwasseranschlüssen
- Mauerdurchbruch: für einen Abluft-Dunstabzug
- Abbau und Entsorgung der alten Küche
- Fliesen- und Malerarbeiten
Frag gezielt nach, welche dieser Leistungen im Preis stecken, und lass es im Vertrag festhalten.
Was tun bei mündlichen Zusagen?
Wenn dir im Gespräch etwas zugesagt wird, etwa ein späterer Preis für ein zusätzliches Gerät oder eine kostenlose Nachbesserung, gehört das in den Vertrag. Bitte darum, es als eigene Zeile oder als Vermerk aufzunehmen. Eine kurze schriftliche Notiz mit Datum und Unterschrift reicht oft schon.
Häufige Fragen
Was muss in einem Küchenkaufvertrag stehen? Der Endpreis inklusive Lieferung und Montage, alle Schränke, Fronten, die Arbeitsplatte und Geräte mit genauer Bezeichnung, ein verbindlicher Liefertermin, der Montageumfang sowie Anzahlung und Restzahlung.
Müssen die Geräte mit Modellnummer im Vertrag stehen? Ja. Nur mit genauer Modellbezeichnung ist klar, welches Gerät geliefert wird, und nur so kannst du Preise vergleichen.
Ist ein Liefertermin im Küchenkaufvertrag verbindlich? Nur wenn er ausdrücklich als verbindlich vereinbart ist. Formulierungen wie „voraussichtlich“ oder „ca.“ geben dir weniger Sicherheit.
Was ist eine Auftragsbestätigung bei einer Küche? Die Auftragsbestätigung ist die schriftliche Bestätigung des Anbieters über alles, was bestellt wird. Prüfe sie genau, denn Abweichungen zur Planung musst du sofort melden.
Sind Anschlüsse von Wasser und Strom im Montagepreis enthalten? Das Anschließen der Geräte an vorhandene Anschlüsse ist häufig enthalten. Das Verlegen neuer Leitungen meist nicht. Lass dir den Umfang schriftlich bestätigen.
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Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026. Geprüft von einem Küchenplaner von VC – Die intelligente Küchenberatung.
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